Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz
Deutsche Getränke Logistik

Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz
Deutsche Getränke Logistik

Am 1.1.2023 ist das deutsche Lieferketten­sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.

Die Dr. August Oetker KG und somit auch die DGL GmbH & Co. KG mit ihren regionalen Gesellschaften ist danach verpflichtet, die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten für die eigenen Geschäftsbereiche und für Lieferanten umzusetzen: 

  • Einrichtung eines Managementsystems
  • Durchführung von Risikoanalysen
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
  • Ableitung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts

Abgeleitet aus den prioritären Risiken beschreibt unsere Grundsatzerklärung die Menschenrechtsstrategie der Oetker-Gruppe, die auch für die DGL GmbH & Co. KG mit ihren Gruppenunternehmen Anwendung findet.

Im DGL Verhaltenskodex für Lieferanten werden die entsprechenden Erwartungen und Anforderungen gegenüber unseren Lieferanten definiert.

Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren finden Sie hier: DGL Compliance